Chromemonkeys
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
§1 Geltungsbereich
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Chromemonkeys GmbH (Chromemonkeys), Werderstraße 16, 44143 Dortmund und Kunden, welche über die Homepage von Chromemonkeys, über die App von Eversports, per E-Mail oder persönlich bei Chromemonkeys geschlossen werden. Mit der Anmeldung zu Angeboten bzw. dem Kauf von Waren oder Dienstleistungen bestätigt der Kunde, dass er die AGB von Chromemonkeys zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
1.2 Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Teilnehmende als auch Mitglieder und sämtliche Personen, die Waren oder Dienstleistungen von Chromemonkeys in Anspruch nehmen. Teilnehmende sind alle Personen, die an Kursen, Workshops oder Veranstaltungen bei Chromemonkeys teilnehmen. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit Chromemonkeys abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Teilnahme an regelmäßig veranstalteten Kursen berechtigt sind.
1.3 Mündliche Absprachen neben den AGBs und den Mitgliedverträgen sind nicht getroffen worden. Jegliche Absprachen, gesonderte Vereinbarungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.
§ 2 Teilnahmebedingungen
2.1 Die Leistungen von Chromemonkeys können mit Einzelbuchungen, Einheitskarten und Mitgliedschaften benutzt werden.
2.2 Die Buchung erfolgt über Eversports.
2.3 Chromemonkeys garantiert nicht, dass Kurse von bestimmten Trainern geleitet werden. Der Kursplan kann variieren und jederzeit in der aktuellen Fassung über Eversports gesehen werden.
2.4 Einheitskarten können für Einzelstunden in den Kursen, Open Pole oder für Privatstunden erworben werden. Die Buchung der Stunden erfolgt über Eversports. Einheitskarten und Einzelstunden werden auf den Namen einer Person ausgestellt und sind nicht übertragbar. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren ab Ausstellungsdatum.
2.5 Selbständiges Training in Rahmen des Open Pole-Angebots. Das Open Pole-Angebot ermöglicht, das Studio im Rahmen von Open Pole zum eigenen Training zu nutzen. Die möglichen Zeiten für Open Pole werden in Eversports bekannt gegeben. Eine Voranmeldung muss zur entsprechenden Planung bis spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn erfolgen. Das Open Pole findet ausdrücklich auf eigene Verantwortung der Teilnehmenden statt. Es werden während des Open Pole keine Hilfestellungen gegeben oder Fragen zu den jeweiligen Kursinhalten beantwortet. Das Open Pole Training findet insbesondere nicht unter Aufsicht der Chromemonkeys Trainer statt. Eine Nutzungsgarantie zu bestimmten Zeiten einen freien Pole zu bekommen besteht nicht. Die Nutzung der Geräte und Materialien erfolgt auf eigenes Risiko.
2.6 Kursteilnehmende haben die Möglichkeit sich bis zu 24 Stunden vor Trainingsbeginn von gebuchten Kursen abzumelden. In diesem Fall werden die Einheiten dem Kundenkonto wieder gutgeschrieben und können weiterhin genutzt werden. Chromemonkeys kann auch kürzere Abmeldefristen verlangen. Die Abmeldefristen für einzelne Kurse sind in Eversports einsehbar. Sofern eine kürzere Abmeldezeit in Eversports eingetragen worden ist behält sich Chromemonkeys das Recht vor diese jederzeit nach Vorankündigung wieder auf eine Abmeldefrist von 24 Stunden zu verlängern. Die Buchung von Kursstunden kann nur über Eversports erfolgen. Nicht besuchte und zu spät abgesagte Kursstunden können nicht nachgeholt werden und werden nicht rückerstattet.
§3 Mitgliedsverträge
3.1 Gegenstand des Mitgliedsvertrags ist die Durchführung von verschiedenen Kursen in den Bereichen Poledance, Akrobatik, Tanz, Stretching und Yoga. Die Einzelheiten, insbesondere die wesentlichen Merkmale der angebotenen Kurse finden sich in den Kursbeschreibungen und den ergänzenden Angeboten auf der Internetseite von Chromemonkeys, in der Eversports App, sowie bei Angebotsanfragen in einem persönlichen Angebot.
3.2 Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt über Vertragsabschluss in Eversports zustande. Chromemonkeys behält sich das Recht vor das Buchungssystem zu zukünftig zu ändern, dies hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der abgeschlossenen Verträge.
3.3 Das Mitglied ist verpflichtet, Chromemonkeys bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von Chromemonkeys (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc. Chromemonkeys unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die Chromemonkeys dadurch entstehen, dass das Mitglied die Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
3.4 Das mit einer Mitgliedschaft begründete Teilnahmerecht ist nicht auf Dritte übertragbar.
§4 Umfang der geschuldeten Leistungen aus Mitgliedsverträgen
4.1 Der monatliche Mitgliedsbeitrag berechtigt zur Teilnahme an den in der Mitgliedschaft definierten Kursen. Je nach Mitgliedspaket stehen dem Mitglied eine bestimmte Anzahl von Einheiten zur Verfügung, die innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit eingelöst werden können. Die Einheiten werden monatlich freigeschaltet. Das Mitglied ist selbst für eine rechtzeitige Kursbuchung verantwortlich und nicht mehr einlösbare Einheiten verfallen mit dem Ende der Vertragslaufzeit. Nicht in Anspruch genommene Einheiten werden nicht rückerstattet.
§5 Gesetzliche Feiertage/Betriebsferien/Sonstige Kursausfälle
5.1 An gesetzlichen Feiertagen des Landes Nordrhein-Westfalen finden keine Kurse statt. Hierdurch besteht kein Recht auf verringerte Mitgliedsgebühren, da die monatlichen Mitgliedstarife diese Ausfalltage und -zeiten bereits berücksichtigen.
5.2 Betriebsferien mindern den Mitgliedsbeitrag nicht, es sei denn sie dauern länger als vier Wochen im Jahr, maximal 2 Wochen am Stück. Betriebsferien werden jedes Jahr individuell festgelegt und zeitnah auf der Homepage sowie im Studio veröffentlicht.
5.3 Eine Durchführung von Kursen kann im Einzelfall von der Teilnehmendenzahl abhängen. Dies kann zu einer Absetzung oder Verschiebung der Termine führen. Kurse mit weniger als 3 Teilnehmenden können von Chromemonkeys abgesagt werden. Sollten bereits gebuchte Kurstermine von Chromemonkeys gestrichen werden, wird dem Kunden das Einheitskontingent gutgeschrieben. Mitglieder können die Kontingente bis zum Vertragsende erneut nutzen. Restkontingente verfallen mit Vertragsende. Bei Einzelstunden und Einheitskarten können die zurück gebuchten Kontingente während der Gültigkeitsdauer erneut benutzt werden.
5.4 Das Open Pole außerhalb der festen Kurzeiten kann abgesagt werden, wenn sich weniger als drei Teilnehmende zu einem bestimmten Termin eingetragen haben.
§6 Urlaub, Fehl- & Ruhezeiten bei Mitgliedsverträgen
6.1 In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit eine Ruhezeit einzureichen. Im Falle einer Schwangerschaft sowie einer Erkrankung aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Kurse von Chromemonkeys unmöglich oder schädlich wäre, oder im Falle eines mindestens vier Wochen und längstens zwölf Monate andauernden Auslandsaufenthaltes, hat ein Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft ruhend zu stellen, sofern Chromemonkeys ein Attest eines unabhängigen Facharztes im Original bzw. ein Nachweis für den Auslandsaufenthalt übersandt wird. Die Mindestdauer der Ruhezeit beträgt vier Wochen. Entsprechend der Dauer der Ruhezeit verlängert sich die Zeit der Mitgliedschaft.
§7 Privatstunden, Workshops, Veranstaltungen und Auftritte
7.1 Wenn Privatstunden mit Trainern von Chromemonkeys bis 14 Tage vor dem Termin storniert werden, fallen keine Gebühren an und der gezahlte Betrag wird vollständig erstattet. Bei Stornierung von weniger als 14 Tagen vor dem Veranstaltungstermin fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25% der gezahlten Gebühr an. Bei Stornierung von weniger als sieben Tagen vor dem Veranstaltungstermin fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% der gezahlten Gebühr an. Bei Stornierung von weniger als drei Tagen vor dem Veranstaltungstermin fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 75% der gezahlten Gebühr an. Der Teilnehmende hat die Möglichkeit einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin bis zu 24 Stunden vor dem Termin zu benennen. Eine solche Umbuchung ist kostenfrei.
7.2 Interne Workshops die von Trainern von Chromemonkeys geleitet werden, werden zu verschiedenen Themen (Poledance, Chairdance, Striptease usw.) angeboten. Interne Workshops werden mit Einheiten abgerechnet. Die Einheiten können für alle Kursen bei Chromemonkeys genutzt werden. Wenn die Workshops bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin storniert werden, fallen keine Gebühren an und die abgezogenen Einheiten werden zurück gebucht. Bei Stornierung von weniger als 7 Tagen vor dem Veranstaltungstermin fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von der Hälfte der ausgewiesenen Einheiten an. Bei Stornierung von weniger als drei Tagen vor dem Veranstaltungstermin fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 75% der ausgewiesenen Einheiten an. Der Teilnehmende hat die Möglichkeit einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen. Eine solche Umbuchung ist kostenfrei. Die Einheiten werden abgerundet.
7.3 Externe Workshops, die von Trainern außerhalb Chromemonkeys, angeboten werden- und Sonderveranstaltungen: Bei externen Workshops und Sonderveranstaltungen können die Stornierungsfristen für die Rückerstattung der Teilnahmegebühr abweichen. Bitte lesen Sie in der Kursbeschreibung nach, welche Stornierungsbedingungen für die jeweilige Veranstaltung gelten. Der Teilnehmende hat die Möglichkeit einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen. Eine solche Umbuchung ist kostenfrei.
§8 Angebote
8.1 Gutscheine können über einen festgelegten Geldwert oder spezifische Angebote ausgestellt werden. Im Rahmen von Werbemaßnahmen werden Gutscheine für kostenlose Schnupperstunden verteilt, welche einmalig pro Person einlösbar sind. Eine Auszahlung des Geldwertes von Gutscheinen ist nicht möglich. Gutscheine über ein bestimmtes Angebot können ausschließlich für die Teilnahme an dem jeweiligen Angebot eingelöst werden. Gutscheine über einen Geldwert können für alle Angebote und für Waren aus dem aktuellen Verkaufssortiment eingelöst werden. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren ab Ausstellungsdatum.
8.2 Beim Kauf von Bekleidung und Zubehör gelten die §§ 433 ff. BGB
§9 Zahlungsbedingungen
9.1 Privatstunden, Workshops, Veranstaltungen und Auftritte müssen vorab bezahlt werden. Vor Zahlung des Rechnungsbetrages besteht kein Recht auf die Durchführung bzw. Teilnahme.
9.2 Mitgliedsbeiträge werden monatlich im Voraus per Einzugsermächtigung abgebucht. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet und hat das Mitglied dies zu vertreten, ist Chromemonkeys berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/oder Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 5€ für die 1. Mahnung, sowie 10€ für die zweite Mahnung und 15€ für die dritte Mahnung zu verlangen. Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen erfolgen durch Einzug der Beträge, so dass eine verbindliche Einzugsermächtigung zu erteilen ist.
9.3 Sind in der vertraglichen Vereinbarung monatliche Beiträge vereinbart, ist Chromemonkeys berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Chromemonkeys wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Schriftform ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
§10 Vertragsdauer und Kündigung durch das Mitglied
10.1 Erstlaufzeit für Mitgliedschaften ist 12 Monate. Das Startdatum für die Mitgliedschaft ist in Eversports definiert. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen vor Ablauf der 12 Monaten gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Kündigung bei Chromemonkeys maßgeblich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Anpassung des Mitgliedbeitrags bei automatischer Vertragsverlängerung ist möglich, wenn diese spätestens vier Wochen vor Beginn der Kündigungsfrist bekannt gegeben wurde.
10.2 Während der Mindestlaufzeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig. Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:
a) bei Eintritt einer Schwangerschaft
b) bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Kurse von Chromemonkeys unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile eines Kurses möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig. Eine Erkrankung stellt nur dann einen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar, wenn diese voraussichtlich mindestens bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit bestehen wird.
c) bei Schließung oder Verlegung von Chromemonkeys.
10.3 In den Fällen von Abs. 8.2 a) und b) wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zur Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, welches die Schwangerschaft oder Erkrankung bestätigt, bei Chromemonkeys im Original eingereicht wird.
10.4 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung wird der fällige Mitgliedsbeitrag prozentual gemäß den bereits eingelösten Einheiten berechnet. Sofern dieser die bisher gezahlten Monatsbeiträge übersteigt, wird eine Nachzahlung fällig. Wenn der berechnete Beitrag geringer als die bisher gezahlten Monatsbeiträge ausfällt, ist keine Nachzahlung erforderlich. Eine Rückerstattung bisher gezahlter Mitgliedsbeiträge ist nicht möglich.
10.5 Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, muss Chromemonkeys in Schriftform (§126 BGB) zugehen. Kündigungen in mündlicher oder fernmündlicher Form sind ausdrücklich ausgeschlossen.
§11 Kündigungsrechte durch Chromemonkeys
11.1 Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies Chromemonkeys, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
11.2 Kündigt Chromemonkeys aus wichtigem Grund, werden alle bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beiträge einbehalten. Der Anspruch auf Teilnahme erlischt und verbleibende Einheiten verfallen.
11.3 Chromemonkeys behält sich vor, bei unangemessenem Verhalten eines Teilnehmenden die Mitgliedschaft sofort, einseitig und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§12 Preisanpassung
12.1 Chromemonkeys behält sich das Recht vor bei unbefristeten Verträgen die Preise anzupassen. Wenn die Preise von Chromemonkeys erhöht werden sollten, bekommen die betroffenen Kunden ein Sonderkündigungsrecht.
§13 Urheberrechte
13.1 Der Teilnehmende darf die Urheberrechte von Chromemonkeys nicht verletzen. Insbesondere im Unterricht erlernte Choreografien dürfen ohne Zustimmung des Urhebers weder unentgeltlich noch entgeltlich Dritten aufgeführt oder beigebracht werden. Im Falle der Nichteinhaltung kann Schadensersatz verlangt werden. Alle Texte, Beschreibungen, Bilder, Videos sowie das Trainingskonzept unterliegen dem Schutz des Urheberrechtes und anderen Schutzgesetzen. Dies gilt auch für die Zeit nach der Kursteilnahme und insbesondere für die gewerbliche Nutzung. Dass kein Verstoß gegen das Urheberrecht nicht vorliegt, muss der Teilnehmende, dem dieser zur Last gelegt wird, beweisen.
§14 Haftungsausschluss & Gesundheit
14.1 Der Teilnehmende bestätigt mit seiner Anmeldung, dass aus gesundheitlichen Gründen keine Bedenken gegen eine Teilnahme am Unterricht, zu dem sich der Teilnehmende angemeldet hat, bestehen. Dass die Verletzungsgefahr beim Poledance aufgrund der akrobatischen Elemente höher ist als in regulären Fitnessprogrammen, ist dem Teilnehmenden bekannt. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Das Training innerhalb des Unterrichts geschieht auf eigene Gefahr. Für einen konkreten Kurserfolg und die individuelle Bewertung der Kursinhalte wird keine Haftung übernommen.
14.2 Bei Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände und für alle anderen Schäden wird von Chromemonkeys keine Haftung übernommen.
14.3 Teilnehmen kann, wer organisch gesund ist und an keiner ansteckenden Krankheit oder sonstigen Beeinträchtigung leidet, die den ordnungsgemäßen Unterrichtsablauf, sowie die Gesundheit des Teilnehmenden oder anderer Personen gefährden könnte. Bei ansteckenden Krankheiten ist Chromemonkeys berechtigt, das Betreten des Studios und die Teilnahme an allen Angeboten zu untersagen. Ein Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Beiträge entsteht hierdurch nicht.
§15 Datenschutz
15.1 Die für den Ablauf der Veranstaltungen notwendigen persönlichen Daten des Teilnehmenden werden auf Datenträgern gespeichert und vertraulich behandelt. Der Teilnehmende stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten zur Geschäftsabwicklung zu. Der Teilnehmende kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen, in diesem Falle werden die Daten nach vollständiger Abwicklung des Geschäftsvorganges gelöscht. Genauere Regelungen sind in unserer Datenschutzerklärung zu finden.
§16 Foto- und Filmaufnahmen
16.1 Im Rahmen von Werbe- und Marketingmaßnahmen ist Chromemonkeys berechtigt, Foto- und Filmaufnahmen von den jeweiligen Kursinhalten oder Veranstaltungen bei Chromemonkeys anzufertigen. Das entstandene Bild- und Tonmaterial dient zur Veröffentlichung auf der Homepage sowie für weitere marketingrelevante Maßnahmen. Sollte der Teilnehmende hiermit nicht einverstanden sein, ist dies vom Teilnehmenden gegenüber Chromemonkeys in Textform mitzuteilen.
16.2 Foto- und Filmaufnahmen während Kursen oder Veranstaltungen bei Chromemonkeys sind nur in Absprache mit dem Veranstaltungsleiter gestattet. Der Gebrauch von Foto- und Filmmaterial, das während der Durchführung von Kursen oder Veranstaltungen bei Chromemonkeys entstanden ist, darf nur für private Zwecke verwendet werden und darf ohne vorherige Absprache mit Chromemonkeys nicht öffentlich zur Schau gestellt werden. Wenn weitere Personen in den Aufnahmen erkennbar sind, muss deren Einverständnis eingeholt werden. Dies gilt auch zur Veröffentlichung in sozialen Netzwerken. Bei Zuwiderhandlungen behält sich Chromemonkeys vor, entsprechende Haftungs- und Unterlassungsansprüche geltend zu machen.
§17 Widerrufsrecht
17.1 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen die Mitgliedschaften zu widerrufen.
§18 Gerichtsstand
18.1 Der Gerichtsstand gegenüber der Gewerbetreibenden ist Dortmund.
§19 Anwendbares Recht
19.1 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
19.2 Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
§20 Streitschlichtung
20.1 EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr.
§21 Salvatorische Klausel
21.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel tritt die Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend dem Fall, dass sich der Vertrag als unvollständig erweist.